Maßnahmen zum Schutz der verwahrten Finanzinstrumente oder Kundengelder
Keine Entgegennahme von Kundengeldern
Der Kunde richtet ein Konto und Depot bei einer Bank ein, die über die Erlaubnis zu diesen Dienstleistungen verfügt. Die Wachstum und Value Finanzportfolio-verwaltung betreut das Vermögen des Kunden auf dessen Konten und Depots. Die Vollmacht erstreckt sich ausschließlich auf die Disposition von Wertpapieren, Eigentum an Kundengeldern kann und soll die Finanzportfolioverwaltung nicht erlangen, Überweisungen kann sie nicht tätigen.
Entschädigungseinrichtung
Die Wachstum und Value Finanzportfolioverwaltung GmbH gehört der Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandels- unternehmen (EdW), 10865 Berlin an.
Die EdW ist eine durch das Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz vom 16. Juli 1998 geschaffene Einrichtung, besonders Kleinanlegern einen Mindestschutz vor einem möglichen Verlust ihrer Ansprüche aus Wertpapiergeschäften zu gewährleisten. Alle zugelassenen Wertpapierhandelsunternehmen sind grundsätzlich der Entschädigungseinrichtung zugeordnet.
Die EdW gewährt eine Entschädigung nach der Maßgabe des Anlegerentschädigungsgesetz, wenn ein ihr zugeordnetes Wertpapierhandels- unternehmen in finanzielle Schwierigkeiten gerät und nicht mehr in der Lage ist, seine Verbindlichkeiten aus Wertpapiergeschäften gegenüber seinen Kunden zu erfüllen. Wann diese Voraussetzung gegeben ist, stellt das Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen (BaFin) fest und veröffentlicht diese Feststellung im Bundesanzeiger.
Grundsätze für die Ausführung von Anlageentscheidungen
Die Wachstum und Value Finanzportfolioverwaltung GmbH hat Grundsätze formuliert, die für die Ausführung von Anlageentscheidungen bindend gelten und das Kundeninteresse in den Vordergrund stellen.
Grundsätze für den Umgang mit Interessenkonflikten
Die Wachstum und Value Finanzportfolioverwaltung hat Grundsätze formuliert, die für den Umgang mit Interessenkonflikten bindend gelten und das Kundeninteresse in den Vordergrund stellen.