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Erlaubnis und Geschäftstätigkeit

Die Wachstum und Value Finanzportfolioverwaltung verfügt seit 2006 bzw. 2007 über die Erlaubnis zur Erbringung der folgenden erlaubnisrelevanten Finanzdienstleistungen:

•die Vermittlung von Geschäften über die Anschaffung und die Veräußerung von Finanzinstrumenten (Anlagevermittlung)

 

•die Abgabe von persönlichen Empfehlungen an Kunden oder deren Vertreter, die sich auf Geschäfte mit bestimmten Finanzinstrumenten beziehen, sofern die Empfehlung auf eine Prüfung der persönlichen Umstände des Anlegers gestützt oder als für ihn geeignet dargestellt wird und nicht ausschließlich über Informationsverbreitungs-kanäle oder für die Öffentlichkeit bekannt gegeben wird (Anlageberatung)

 

•die Anschaffung und die Veräußerung von Finanzinstrumenten im fremden Namen für fremde Rechnung (Abschlussvermittlung)

 

•die Verwaltung einzelner in Finanzinstrumenten angelegter Vermögen für andere mit Entscheidungsspielraum (Finanzportfolioverwaltung)

•das Eigengeschäft (Nicht-Handelsbuchinstsitut) 

Die Erlaubnis schließt das Recht aus, dass das Institut sich bei der Erbringung von Finanzdienstleistungen Eigentum oder Besitz an Geldern oder Wertpapieren von Kunden verschafft sowie auf eigene Rechnung mit Finanzinstrumenten handelt.

Zuständige Aufsichtsbehörde

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Bereich Wertpapieraufsicht
Marie-Curie-Str. 24-28

60439 Frankfurt

im Internet unter: http://www.bafin.de

Eintrag im Unternehmensregister

Erlaubnisse/Zulassung/TätigkeitenErteilungsdatumEnde amEndegrund
Abschlußvermittlung (§ 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 2 KWG)28.04.2006  
Anlageberatung (§ 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 1a KWG)01.11.2007  
Anlagevermittlung (§ 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 1 KWG)28.04.2006  
Anlageverwaltung (§ 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 11 KWG)26.03.2009  
Eigengeschäft (§ 1 Abs. 1a Satz 3 KWG)01.11.200731.12.2010Ende nach Art 1 des CRD II-Umsetzungsgesetzes
Eigengeschäft (§32 Abs. 1a KWG)31.12.2010  
Factoring (§ 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 9 KWG)25.12.200820.11.2009Ende der Erlaubnisfiktion nach 64 j KWG
Finanzierungsleasing (§ 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 10 KWG)25.12.200820.11.2009Ende der Erlaubnisfiktion nach 64 j KWG
Finanzportfolioverwaltung (§ 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 3 KWG)