Erlaubnis und Geschäftstätigkeit
Die Wachstum und Value Finanzportfolioverwaltung verfügt seit 2006 bzw. 2007 über die Erlaubnis zur Erbringung der folgenden erlaubnisrelevanten Finanzdienstleistungen:
•die Vermittlung von Geschäften über die Anschaffung und die Veräußerung von Finanzinstrumenten (Anlagevermittlung)
•die Abgabe von persönlichen Empfehlungen an Kunden oder deren Vertreter, die sich auf Geschäfte mit bestimmten Finanzinstrumenten beziehen, sofern die Empfehlung auf eine Prüfung der persönlichen Umstände des Anlegers gestützt oder als für ihn geeignet dargestellt wird und nicht ausschließlich über Informationsverbreitungs-kanäle oder für die Öffentlichkeit bekannt gegeben wird (Anlageberatung)
•die Anschaffung und die Veräußerung von Finanzinstrumenten im fremden Namen für fremde Rechnung (Abschlussvermittlung)
•die Verwaltung einzelner in Finanzinstrumenten angelegter Vermögen für andere mit Entscheidungsspielraum (Finanzportfolioverwaltung)
•das Eigengeschäft (Nicht-Handelsbuchinstsitut)
Die Erlaubnis schließt das Recht aus, dass das Institut sich bei der Erbringung von Finanzdienstleistungen Eigentum oder Besitz an Geldern oder Wertpapieren von Kunden verschafft sowie auf eigene Rechnung mit Finanzinstrumenten handelt.
Zuständige Aufsichtsbehörde
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Bereich Wertpapieraufsicht
Marie-Curie-Str. 24-28
60439 Frankfurt
im Internet unter: http://www.bafin.de
Eintrag im Unternehmensregister
Erlaubnisse/Zulassung/Tätigkeiten | Erteilungsdatum | Ende am | Endegrund |
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Abschlußvermittlung (§ 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 2 KWG) | 28.04.2006 | ||
Anlageberatung (§ 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 1a KWG) | 01.11.2007 | ||
Anlagevermittlung (§ 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 1 KWG) | 28.04.2006 | ||
Anlageverwaltung (§ 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 11 KWG) | 26.03.2009 | ||
Eigengeschäft (§ 1 Abs. 1a Satz 3 KWG) | 01.11.2007 | 31.12.2010 | Ende nach Art 1 des CRD II-Umsetzungsgesetzes |
Eigengeschäft (§32 Abs. 1a KWG) | 31.12.2010 | ||
Factoring (§ 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 9 KWG) | 25.12.2008 | 20.11.2009 | Ende der Erlaubnisfiktion nach 64 j KWG |
Finanzierungsleasing (§ 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 10 KWG) | 25.12.2008 | 20.11.2009 | Ende der Erlaubnisfiktion nach 64 j KWG |
Finanzportfolioverwaltung (§ 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 3 KWG) |